Hannelore und Theo Kemna, nachstehend »Vermieter« genannt, Höden 59, 21789 Wingst, sind als Eigentümer und Vermieter des Ferienhauses „Haus Wingis“ tätig.
1. Reiseanmeldung/ Beherbergungsvertrag
Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie den Vermietern den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
Der Beherbergungsvertrag gilt als abgeschlossen, sobald das Ferienhaus mittels einer Buchungsbestätigung per email zugesagt oder – falls eine schriftliche Zusage aus Zeitgründen nicht möglich war – auch mündlich oder telefonisch bereitgestellt worden ist.
2. Bereitstellung des Ferienhauses
Das gebuchte Ferienhaus steht Ihnen am Anreisetag ab 14.00 Uhr zur Verfügung. Am Abreisetag ist das Ferienhaus bis spätestens 10.00 Uhr zu verlassen.
3. Anzahlung/ Bezahlung
3.1 Zahlungen sind per Überweisung auf unser Konto mit der IBAN: DE53 2925 0000 0193 1635 35 bei der Weser-Elbe-Sparkasse zu tätigen.
3.2 Mit Vertragsabschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) ist eine Anzahlung des Reisepreises von 10% des bestätigten Gesamtpreises innerhalb von 7 Tagen an uns zu zahlen. Die Restzahlung des Rechnungsbetrages wird 2 Wochen vor dem Anreisetag fällig.
3.3 Die Vermieter sind nur dann an die Buchungsbestätigung gebunden, wenn die Bezahlung der Gesamtsumme in vereinbarter Höhe auf Ihrem Geschäftskonto vor Anreise eingegangen ist. Ohne Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.
4. Stornierungsgebühren/ Rücktritt vom Vertrag
4.1 Vor dem Anreisetag kann eine Aufhebung des Beherbergungsvertrages entsprechend der nachfolgenden Regelungen erfolgen:
Maßgeblich für die Einhaltung der Fristen ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung bei den Vermietern.
Im Falle Ihres Rücktrittes können die Vermieter pauschalierte Rücktrittsgebühren verlangen, bei denen ersparte Aufwendungen sowie die anderweitige Belegung des Objektes berücksichtigt werden.
Bei Rücktritt des Kunden gelten folgende Bedingungen:
a) Bei einem Rücktritt bis zum 8. Tag vor Belegungsbeginn werden 50% des bereits bezahlten Gesamtbetrags erstattet.
b) Bei einem späteren Rücktritt vom 7. Tag vor Belegungsbeginn bis zum Anreisetag wird die vollständige Rechnungssumme fällig.
c) In beiden vorab genannten Fällen kann eine Rückerstattung von insgesamt 80% des
Gesamtbetrags erfolgen, für den Fall, dass im reservierten Zeitraum eine anderweitige
Belegung des Objektes erfolgt.
d) Bei Nichtanreise oder auch Stornierung durch den Mieter nach Reisebeginn wird die vollständige Rechnungssumme fällig und kann nicht zurückerstattet werden.
4.2 Ansprüche und Rechte aus den im Beherbergungsvertrag getroffenen Vereinbarungen dürfen nur mit Zustimmung der Vermieter an Dritte übertragen werden.
5. Rücktritt des Vermieters
5.1 Die Vermieter können den Vertrag nach Belegungsbeginn kündigen, wenn ein vertragswidriges Verhalten trotz Abmahnung (diese kann auch mündlich erfolgen) vorliegt, so dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt insbesondere im Fall einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Beschädigung des Anwesens, des gebuchten Ferienhauses und des Inventars. Kündigen die Vermieter im Beschädigungsfall, so behalten die Vermieter den Anspruch auf den Gesamtpreis.
5.2 Sollte aufgrund eines durch Bund- oder Landesregierung offiziell beschlossenen Beherbergungsverbots die Vermietung des Ferienhauses von Seiten der Vermieter kurzfristig storniert werden müssen, so erfolgt die Erstattung der gesamten Rechnungssumme zugunsten des Mieters.
6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nehmen Sie die vertraglichen Leistungen, insbesondere infolge verspäteter Anreise und/oder früherer Abreise wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von den Vermietern vertretbaren Gründen nicht oder nicht vollständig in Anspruch, so besteht kein Anspruch ihrerseits auf anteilige Rückerstattung.
7. Nutzungsbedingungen
7.1 Der Mieter und die Mitreisenden haben das gebuchte Ferienhaus während ihres Aufenthaltes sauber zu halten und sind für eine Grundreinigung vor ihrer Abreise verantwortlich. Die Endreinigung erfolgt durch die Vermieter oder deren Beauftragte.
7.2 Das vom Mieter gebuchte Ferienhaus, dessen Inventar und die Außenanlage sind pfleglich zu behandeln und entsprechend den Hausregeln in der Gästemappe zu nutzen. Die Mappe liegt in Papierform vor Ort aus. Bei Schäden, die während des Aufenthalts des Mieters an dem gebuchten Ferienhaus, an dessen Inventar oder an der Außenanlage entstehen, sind die Vermieter berechtigt, die nachweislich entstandenen Schadenskosten dem Mieter in Rechnung zu stellen.
7.3 Ansprüche und Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäß erhaltener Leistungen aus dem Beherbergungsvertrag sind unverzüglich, noch während Ihres Mietaufenthaltes gegenüber den Vermietern anzuzeigen.
7.4 Eltern haften für ihre Kinder. Grundstücksgrenzen sind zu wahren.
8. Haftung der Vermieter
8.1 Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, sowie für Schäden, die Ihnen oder ihren Mitreisenden durch unsachgemäße oder bestimmungswidrige Nutzung des Anwesens, des Belegungsobjektes oder seiner Einrichtungen entstehen, haften die Vermieter nicht.
8.2 Die Vermieter haften nicht für den Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Sachen Ihrerseits einschließlich PKW. Die Einbringung des eigenen Eigentums in das Mietobjekt einschließlich der Fahrten und das Abstellen des PKW auf dem Stellplatz erfolgt auf eigene Gefahr.
8.3 Die Vermieter führen auf dem gesamten Grundstück keine Schneeräum- und Salzstreuarbeiten durch. Sie stellen jedoch dem Mieter hierfür erforderliche Ausrüstung und Streusalz zur Verfügung. Die Vermieter haften nicht für jegliche Schäden, die aus nicht erfolgten Schneeräum- und Salzstreuarbeiten resultieren.
9. Verjährung, Sonstiges
9.1 Eine Abtretung jedweder Ansprüche ihrerseits im Zusammenhang mit dem Vertrag ist ausgeschlossen.
9.2 Sollten einzelne vorstehende Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so behalten die übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt.
10. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Cuxhaven vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.